1. Geltungsbereich
Jede Vereinbarung unterliegt den nachstehenden Bedingungen, die rechtlich Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden haben, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Gegenvereinbarung vor.
2. Angebote
Der Text unserer Angebote hat Vorrang vor diesen „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“.
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend.
Aufträge, die ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ausgeführt werden, erfolgen zum Preis des Liefertags.
Der Verkaufspreis erhöht sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern, die von den Behörden erhoben werden.
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend.
Aufträge, die ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ausgeführt werden, erfolgen zum Preis des Liefertags.
Der Verkaufspreis erhöht sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern, die von den Behörden erhoben werden.
3. Vertragsbruch
Jede einseitige Stornierung oder Vertragsauflösung durch den Kunden oder Käufer berechtigt zu einer Entschädigung, die zusätzlich zum entgangenen Gewinn, der mit 10 % des Vertragswertes beziffert wird, die Kosten für Studien, Beschaffungsausgaben und die Arbeitskosten für laufende Fertigungen umfasst.
4. Zeichnungen und Pläne
Die in Katalogen, Rundschreiben, Werbeanzeigen und Preislisten enthaltenen Daten sind Richtwerte.
Zeichnungen oder technische Beschreibungen, auf deren Grundlage eine teilweise oder vollständige Fertigung möglich ist und die vor oder nach Vertragsabschluss vorgelegt werden, bleiben das alleinige Eigentum des Verkäufers.
Sie dürfen ohne dessen vorherige Zustimmung vom Kunden nicht verwendet, kopiert, vervielfältigt, übermittelt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Kunde, der Zeichnungen oder Pläne zur Verfügung stellt, versichert, dass er das geistige Eigentum oder die Nutzungsrechte daran besitzt, sodass Peruweld SA diese Pläne rechtmäßig nutzen kann. Der Kunde stellt Peruweld SA von allen Ansprüchen Dritter gegenüber Peruweld SA wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den bereitgestellten Zeichnungen und Plänen frei.
Zeichnungen oder technische Beschreibungen, auf deren Grundlage eine teilweise oder vollständige Fertigung möglich ist und die vor oder nach Vertragsabschluss vorgelegt werden, bleiben das alleinige Eigentum des Verkäufers.
Sie dürfen ohne dessen vorherige Zustimmung vom Kunden nicht verwendet, kopiert, vervielfältigt, übermittelt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Kunde, der Zeichnungen oder Pläne zur Verfügung stellt, versichert, dass er das geistige Eigentum oder die Nutzungsrechte daran besitzt, sodass Peruweld SA diese Pläne rechtmäßig nutzen kann. Der Kunde stellt Peruweld SA von allen Ansprüchen Dritter gegenüber Peruweld SA wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den bereitgestellten Zeichnungen und Plänen frei.
5. Fristen
Die in den Sonderbedingungen angegebenen Fristen sind Richtwerte und für uns in keiner Weise bindend.
Verzögerungen können nicht zur Geltendmachung eines Vertragsbruchs und/oder eines Anspruchs auf Entschädigung führen.
Änderungen der ursprünglichen Auftragsbedingungen haben die direkte Folge, dass die ursprünglichen Fristen hinfällig werden.
Verzögerungen können nicht zur Geltendmachung eines Vertragsbruchs und/oder eines Anspruchs auf Entschädigung führen.
Änderungen der ursprünglichen Auftragsbedingungen haben die direkte Folge, dass die ursprünglichen Fristen hinfällig werden.
6. Verpackung und Transport
Die Verpackungskosten sind nicht inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt.
Unabhängig von der Versandart und dem Lieferort reisen die Waren ab dem Verlassen unserer Lager stets auf Risiko und Gefahr des Empfängers. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt der Gefahrübergang. entscheidend.
Unabhängig von der Versandart und dem Lieferort reisen die Waren ab dem Verlassen unserer Lager stets auf Risiko und Gefahr des Empfängers. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt der Gefahrübergang. entscheidend.
7. Haftung
Die Verantwortung und das Risiko für die Waren gehen mit Vertragsabschluss auf den Kunden über. Dennoch bleiben die Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser Eigentum.
8. Garantie
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Peruweld SA die notwendigen Daten für die Konstruktionsstudie zur Verfügung zu stellen, wie z.B. Abmessungen, Zweck und Bestimmung der Konstruktion, Art und/oder Dichte der darin zu lagernden Produkte.
Auf der Grundlage der Richtigkeit dieser Daten garantiert die Firma Peruweld SA
für alle Materialien und Konstruktionen für einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung.
Interne Mängel von Produkten, die von der Firma Peruweld SA von Dritten gekauft wurden, werden nur anerkannt, wenn der Lieferant oder Hersteller des Produkts den Mangel selbst anerkennt.
Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf den kostenlosen Ersatz oder die Reparatur von Materialien oder Konstruktionsfehlern.
Die Transportkosten und gegebenenfalls Zollgebühren für Ersatzmaterialien gehen zu Lasten des Kunden.
Die Garantie erlischt, wenn das Material für einen anderen Zweck verwendet wird, als den, für den es gemäß den schriftlichen Angaben des Kunden konzipiert wurde.
Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die auf normale Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Behandlung oder Wartung, nicht von der Firma Peruweld SA durchgeführte Umbauten oder Reparaturen zurückzuführen sind.
Die Garantie erlischt im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden.
Im Falle von Material- oder Konstruktionsprüfungen gehen die Kosten zu Lasten des Kunden.
Auf der Grundlage der Richtigkeit dieser Daten garantiert die Firma Peruweld SA
für alle Materialien und Konstruktionen für einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung.
Interne Mängel von Produkten, die von der Firma Peruweld SA von Dritten gekauft wurden, werden nur anerkannt, wenn der Lieferant oder Hersteller des Produkts den Mangel selbst anerkennt.
Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf den kostenlosen Ersatz oder die Reparatur von Materialien oder Konstruktionsfehlern.
Die Transportkosten und gegebenenfalls Zollgebühren für Ersatzmaterialien gehen zu Lasten des Kunden.
Die Garantie erlischt, wenn das Material für einen anderen Zweck verwendet wird, als den, für den es gemäß den schriftlichen Angaben des Kunden konzipiert wurde.
Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die auf normale Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Behandlung oder Wartung, nicht von der Firma Peruweld SA durchgeführte Umbauten oder Reparaturen zurückzuführen sind.
Die Garantie erlischt im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden.
Im Falle von Material- oder Konstruktionsprüfungen gehen die Kosten zu Lasten des Kunden.
9. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind bar und ohne Abzug zahlbar.
Jeder bei Fälligkeit unbezahlte Betrag wird ab Fälligkeitsdatum ohne Mahnung mit einem Zinssatz von 1,5 % des Gesamtbetrags der Rechnung pro Verzugsmonat verzinst, wobei jeder Teil eines Monats als voller Monat zählt.
Sollte die Nichtzahlung uns zwingen, gerichtliche oder andere Inkassomaßnahmen zu ergreifen, werden die tatsächlich entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Wenn wir eine Zahlung per Wechsel akzeptieren, gehen alle damit verbundenen Kosten (Skonto, Stempelgebühren usw.) zu Lasten des Kunden.
Wir behalten uns das Recht vor, Forderungen, die uns zustehen, mit Forderungen, die wir schulden, zu verrechnen.
Jeder bei Fälligkeit unbezahlte Betrag wird ab Fälligkeitsdatum ohne Mahnung mit einem Zinssatz von 1,5 % des Gesamtbetrags der Rechnung pro Verzugsmonat verzinst, wobei jeder Teil eines Monats als voller Monat zählt.
Sollte die Nichtzahlung uns zwingen, gerichtliche oder andere Inkassomaßnahmen zu ergreifen, werden die tatsächlich entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Wenn wir eine Zahlung per Wechsel akzeptieren, gehen alle damit verbundenen Kosten (Skonto, Stempelgebühren usw.) zu Lasten des Kunden.
Wir behalten uns das Recht vor, Forderungen, die uns zustehen, mit Forderungen, die wir schulden, zu verrechnen.
10. Streitigkeiten
Sofern die Annahme einer Lieferung oder Leistung nicht ausdrücklich erfolgt ist, müssen alle Beschwerden bezüglich Nichtkonformität oder offensichtlicher Mängel, andernfalls sind sie nichtig, per Einschreiben innerhalb von acht Tagen nach Lieferung oder Ausführung der Arbeiten und in jedem Fall vor Inbetriebnahme, Verarbeitung oder Verkauf an Dritte erfolgen.
Alle Beschwerden bezüglich des Inhalts oder Wortlauts der Rechnung müssen, andernfalls sind sie nichtig, per Einschreiben innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum formuliert werden.
Damit der Kunde sich auf die Gewährleistung für versteckte Mängel berufen kann, müssen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Vertraglich wird vereinbart, dass die Frist (siehe Artikel 1648 des Bürgerlichen Gesetzbuches) auf 6 Monate nach Lieferung oder Abschluss der Arbeiten begrenzt ist und dass andererseits jeder Anspruch auf Gewährleistung im Falle von Arbeiten, Umbauten, Reparaturen durch den Kunden oder Dritte oder Verkauf der gelieferten Anlagen oder Waren erlischt.
Ansprüche auf Gewährleistung für versteckte Mängel können nicht Gegenstand der Nichtzahlung sein.
Alle Beschwerden bezüglich des Inhalts oder Wortlauts der Rechnung müssen, andernfalls sind sie nichtig, per Einschreiben innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum formuliert werden.
Damit der Kunde sich auf die Gewährleistung für versteckte Mängel berufen kann, müssen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Vertraglich wird vereinbart, dass die Frist (siehe Artikel 1648 des Bürgerlichen Gesetzbuches) auf 6 Monate nach Lieferung oder Abschluss der Arbeiten begrenzt ist und dass andererseits jeder Anspruch auf Gewährleistung im Falle von Arbeiten, Umbauten, Reparaturen durch den Kunden oder Dritte oder Verkauf der gelieferten Anlagen oder Waren erlischt.
Ansprüche auf Gewährleistung für versteckte Mängel können nicht Gegenstand der Nichtzahlung sein.
11. Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten ist ausschließlich das Handelsgericht des Hennegau, Abteilung Tournai, zuständig.
Für alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung der Texte ist die französische Sprache stets maßgebend.
Für alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung der Texte ist die französische Sprache stets maßgebend.